Pressemitteilung:
21. Januar 2004
Anlässlich der Demonstration privater Ersatzschulen vor dem Landtag:
Sehr geehrte Damen und Herren der Presse,
die Veranstalter der Ersatzschuldemonstration haben zu einer Pressekonferenz mit Vertretern der Landtagsfraktion eingeladen. Zur gleichen Zeit diskutiert der Landtag in zweiter Lesung den Landeshaushalt, also u.a. auch den Bildungsetat. Die Demonstration macht deutlich, wie wichtig die Landtagsdebatte zum Haushalt 2004 und 2005 ist. Aus diesem Grund kann auch kein Vertreter meiner Fraktion die Sitzung des Landtags verlassen, um an der Pressekonferenz teilzunehmen. Dennoch möchte ich Ihnen unsere Argumente nicht vorenthalten:
1. Nordrhein Westfalen hat eine Ersatzschulfinanzierung, die sich im Bundesvergleich sehen lassen kann. Wir haben im Jahr 2003 insgesamt 939 Millionen Euro für die privaten Ersatzschulen des Landes ausgegeben. Im Jahr 2004 steigt die Summe auf 954 Millionen Euro, im Jahr 2005 auf 961 Millionen Euro. Daran ändert sich nichts.
2. Aufgrund wegbrechender Steuereinnahmen waren die Regierungsfraktionen zu einem gewaltigen Kraftakt zur Haushaltskonsolidierung gezwungen. Kaum ein Bereich war von Kürzungen bei den Landesleistungen ausgenommen. In dieser Situation ist es gerechtfertigt, dass auch die privaten Ersatzschulen einen Beitrag leisten. Die Regierungsfraktionen haben diesen Konsolidierungsbeitrag gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf deutlich reduziert, und zwar auf 1,5 Prozent ausschließlich für das Jahr 2005. Andere Behauptungen, z.B., dass die Kürzung nicht auf ein Jahr begrenzt sei und ab 2005 gelte, sind falsch.
3. Aufgrund deren besonderer Situation haben die Regierungsfraktionen nach intensiver Diskussion die privaten Sonderschulen von dem einmaligen Konsolidierungsbeitrag ausgenommen.
4. Schulträger, die Eigentümer der Schulgebäude sind, werden mit 94 Prozent der Personal und Betriebskosten vom Land gefördert. Dieser Satz wird in 2005 einmalig um 1,5 Prozentpunkte auf 92,5 Prozent abgesenkt. Ab 2006 beträgt er wieder 94 Prozent. Andere Schulträger ohne eigene Gebäude erhalten vom Land einen Personal und Betriebskostenzuschuss von mindestens 85 Prozent, oft wegen eigenem Inventar von 87 Prozent. Diese Schulträger machen darüber hinaus ihre Mietkosten geltend. Auch für diese Schulträger gilt der einmalige Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 1,5 Prozentpunkten, ab 2006 wieder der übliche Fördersatz.
5. Wenn Träger in wirtschaftliche Not geraten, können sie eine Ermäßigung des Eigenanteils bis auf zwei Prozent beantragen. An dieser Regel wird nichts geändert, auch nicht in 2005.
Angesichts dieser Fakten ist die SPD Landtagsfraktion davon überzeugt, dass es sich um einen durchaus moderaten und zu verantwortenden Konsolidierungsbeitrag für die privaten Ersatzschulen handelt. In der angespannten Haushaltslage müssen in vielen Bereichen Sparmaßnahmen greifen, die oftmals schmerzhaft sind. Wäre die Politik nicht bereit, die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren, wäre die Folge innerhalb kürzester Zeit ein Zusammenbruch fast aller Förderprogramme. In den Haushaltsberatungen der Landtagsfachausschüsse hat die CDU Opposition keine eigenen Konzepte vorgelegt. Es ist leicht, jede Sparmaßnahme zu verurteilen. Keine eigenen Vorschläge auf den Prüfstand zu stellen, ist politisch verantwortungslos.