Pressemitteilung:
21. April 2004
Besondere Belastungen im Polizeidienst besonders berücksichtigen
Besondere Belastungen im Polizeidienst sollen auch besonders berücksichtigt werden. Deshalb wünschen die Innenpolitiker der SPD-Landtagsfraktion, dass jede Chance für die Verkürzung der Lebensarbeitszeit bei Polizeibeamten im besonders belastenden Wach- und Wechseldienst genutzt wird. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Frank Baranowski und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Jürgen Jentsch, haben die Landesregierung gebeten, vorhandene Möglichkeiten auszuloten. Handlungsspielraum könne sich ergeben, so die SPD-Politiker, wenn Polizeibeamte später als mit 62 Lebensjahren in den Ruhestand versetzt werden wollen.
Aufgrund einer Änderung des Landesbeamtengesetzes vom Dezember letzten Jahres müssen alle Polizeivollzugsbeamten ab 2007 zwei Jahre länger arbeiten. Künftig gehen Polizisten nicht wie bisher mit 60, sondern mit 62 Jahren in den Ruhestand. Lediglich Beamte mit 25 Jahren Wechselschichtdienst können ein Jahr früher in Pension gehen. Laut Landesbeamtengesetz können Polizeivollzugsbeamte freiwillig und auf Antrag aber auch bis zum 65. Lebensjahr arbeiten. "Wenn eine nennenswerte Anzahl bereit ist, länger zu arbeiten, können die dadurch ersparten Pensionsaufwendungen den Kollegen mit langen Wach- und Wechseldienstzeiten zugute kommen", erklären Baranowski und Jentsch. Deshalb solle die Landesregierung prüfen, ob bereits Anträge auf freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit vorliegen. Darüber hinaus bitten die SPD-Abgeordneten die Landesregierung, im Zuge einer repräsentativen Abfrage bei einer großen, mittleren und kleinen Kreispolizeibehörde die Bereitschaft zur freiwilligen Verlängerung der Arbeitszeit abzufragen.