Pressemitteilung:
03. Juni 2004
Der Regionalverband Ruhr ist auf einem guten Weg - Die Stärkung der Region kann nicht mehr verhindert werden
Zu dem jetzt veröffentlichten Rechtsgutachten zum Gesetz über den Regionalverband Ruhr erklären die beiden Ruhrgebietsabgeordneten Michael Groschek (SPD) und Dr. Thomas Rommelspacher (Bündnis 90/Die Grünen):
"Die Stärkung der Ruhrregion ist beschlossene Sache und absolut notwendig, diesen Fortschritt können auch diejenigen nicht mehr verhindern, die jetzt glauben, auf der Basis eines Rechtsgutachtens Sand ins Getriebe werfen zu können. Wir weisen die Kritik am Gesetz über den Regionalverband Ruhr entschieden zurück. Es gibt nichts nachzubessern, das Gesetz kann, wie vom Landtag beraten und verabschiedet, zum 1. Oktober 2004 in Kraft treten. Die in dem vom KVR in Auftrag gegebenen Gutachten enthaltene Behauptung, das Gesetz für den RVR sei verfassungswidrig, ist falsch.
Wir raten einigen voreiligen Kommentatoren, sich vor einer Urteilsbildung das Gutachten etwas genauer anzusehen. Schon bei einer ersten Durchsicht fallen Widersprüche ins Auge. Der Gutachter bemängelt, dass im RVR-Vorstand die politischen Mehrheitsverhältnisse nicht sichergestellt seien. Andererseits sieht der Gutachter in der Mitgliedschaft der Hauptverwaltungsbeamten keine verfassungsrechtlichen Bedenken. An anderer Stelle bemerkt der Gutachter sogar selbst, dass der RVR-Vorstand nicht mit Ratsausschüssen gleichzusetzen ist, in denen tatsächlich die politischen Mehrheitsverhältnisse abgebildet sein müssen. Der Gutachter verweist auf einschlägige Gerichtsurteile, verkennt aber, dass der RVR-Vorstand kein Ausschuss im Sinne der von ihm zitierten Rechtsprechung ist.
Der Gutachter des KVR moniert, ein Satz des RVR-Gesetzes sei vom Landtag nicht beschlossen und deshalb auch nicht verkündet. Er übersieht die Beschlussfassung im federführenden Innenausschuss. Die verkündete Fassung ist im Ausschussprotokoll (Drucksache 13/4902) nachzulesen. Diese Fassung hat der Landtag beschlossen. Das Gesetz ist ordnungsgemäß zustande gekommen und verkündet worden. Zweifel hieran entbehren jeder Grundlage. Allein diese beiden Beispiele machen deutlich, dass aus dem Gutachten keine voreiligen Schlüsse zu ziehen sind. Der Regionalverband Ruhr ist auf einem guten Weg, wohingegen erste Reaktionen auf das Gutachten Substanz vermissen lassen."