Pressemitteilung:
09. Juni 2004
Horst Vöge: Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe muss in spätestens zwei Wochen entschieden sein
"Die gesetzlichen Regelungen zur Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe müssen in der Sache in spätestens zwei Wochen entschieden sein, wenn ein reibungsloses Inkrafttreten der sog. Hartz-IV-Reform am 1. Januar 2005 gewährleistet werden soll. Ein Scheitern der rechtzeitigen Umsetzung der Reform wäre auch für NRW ein Rückschlag."
Das erklärte für die SPD-Landtagsfraktion deren stellvertretender Vorsitzender, Horst Vöge.
Vöge machte deutlich, dass unter Berücksichtigung der für die Zusammenlegung erforderlichen zeitlichen Vorläufe die Zeit dränge. Noch vor der Sommerpause müssten die gesetzlichen Regelungen auf den Weg gebracht worden sein. Dies könne nur gelingen, wenn die grundsätzliche Verständigung in spätestens zwei Wochen unter Dach und Fach sei. Die vereinbarten Regelungen hätten dabei aber sicher zu stellen, dass die mit der Hartz-IV-Reform verfolgten Ziele realisiert werden können.
In diesem Sinne sei zum einen zu gewährleisten, dass die administrativen Rahmenbedingungen geschaffen würden, um eine reibungslose Auszahlung der neuen Leistung Arbeitslosengeld II zu ermöglichen. "Im Januar 2005 muss jeder Anspruchsberechtigte pünktlich sein Geld erhalten", machte Vöge die zentrale Forderung der SPD-Landtagsfraktion klar. Ebenso sei sicherzustellen, dass jeder Ratsuchende in den JobCentern ein auf ihn zugeschnittenes Beratungsangebot erhalte.
Zum anderen müsse klar sein, dass die den Kommunen zugesagte finanzielle Entlastung in Höhe von bundesweit 2,5 Milliarden Euro komme. Als Schritt in die richtige Richtung bezeichnete Vöge die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement, der Bund wolle sich an den Kosten der Langzeitarbeitslosen für Miete und Heizung mit 1,8 Milliarden Euro beteiligen. "Dies wird nach unseren Berechnungen allerdings nicht ausreichen, die zugesagte Entlastung zu realisieren", verdeutlichte Vöge die Notwendigkeit weiterer Nachbesserungen. In NRW müsse man nach gegenwärtiger Sachlage davon ausgehen, dass durch Hartz IV statt der zugesagten Entlastung von 400 Millionen Euro eine Belastung der Kommunen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro erfolge. "Es wird deshalb jetzt darauf ankommen, im Vermittlungsausschuss sehr schnell einen Kompromiss zu finden, der für alle tragbar ist", so Vöge abschließend.