Pressemitteilung:
25. November 2004
Dr. Hans Kraft und Dr. Ruth Seidl: Mit dem neuen Gesetz gehen unsere Hochschulen in eine exzellente Zukunft
Als einen Meilenstein zur Stärkung der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen, mit dem die Voraussetzungen für Exzellenz in Lehre und Forschung wesentlich verbessert werden, bezeichneten der wissenschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dr. Hans Kraft, und die wissenschaftspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Ruth Seidl, das heute in 2. Lesung verabschiedete Hochschulreformweiterentwicklungsgesetz.
Mit den Regelungen zur Juniorprofessur, zu den Bachelor- und Masterstudiengängen und zur Weiterbildung schaffe das Gesetz zukunftsfähige Qualifizierungsstrukturen, mit denen die Hochschulen auch international wettbewerbsfähig blieben. Vor allem bei den Bachelor- und Masterstudiengängen, so die Sprecher, lasse sich die Koalition nicht auf Halbheiten ein, sondern setze bundesweit Zeichen. Es sei im Interesse der Zukunftschancen junger Menschen zwingend erforderlich, einen klaren Schnitt zu machen und einen festen Zeitpunkt für die Umstellung zu nennen. Gegenüber dem Regierungsentwurf werde der Umstellungszeitpunkt um zwei Semester auf das Wintersemester 2007/2008 verschoben. Das gebe den Hochschulen genügend zeitlichen Spielraum und Planungssicherheit zugleich.
Ein weiterer wesentlicher Baustein des Gesetzes seien die Regelungen zur Stärkung der Hochschulautonomie. Mit der Verlegung des Berufungsrechts auf die Hochschulen und den neuen Möglichkeiten, die Binnenstrukturen der Hochschule autonom und aufgabenbezogen zu optimieren, würden den Hochschulen die notwendigen Freiräume gegeben, um sich im Wettbewerb bestmöglich aufzustellen.
Dabei grenzten sich die Koalitionsfraktionen klar von einem Autonomieverständnis der Opposition ab, das auf eine Selbstabschaffung von Hochschulpolitik hinaus laufen würde. Die Linie laute: "So viel Autonomie wie möglich, so wenig Staat wie nötig."