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Pressemitteilung:

Pressemitteilung Gabi Frechen MdB
08. Februar 2008

Entfernungspauschale: Eine Klage ist nicht nötig

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind für alle Steuerzahler gültig
Medienberichte, wonach nur denjenigen Pendlern zu Unrecht erhobene Steuern zurückerstattet werden, die gegen die Neuregelung der Pendlerpauschale klagen, sind falsch. Ein so genannter Nichtanwendungserlass, mit dem das Bundesministerium der Finanzen ein Urteil nur auf einen oder mehrere Einzelfälle anzuwenden erlaubt, wäre nicht zulässig und wurde nach Auskunft des Ministeriums auch nicht erwogen.

„Die Bürgerinnen und Bürger können somit beruhigt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten“, so Frechen. „Sollte die Neuregelung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt werden, übernehmen die Finanzämter die Korrektur der Steuerbescheide.“ Der Bundesfinanzhof hat die Neuregelung der Entfernungspauschale aufgrund verfassungsrechtlicher Zweifel dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Mit einer Entscheidung ist im Laufe dieses Jahres zu rechnen.


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