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Neuregelung der Handwerksordnung erleichtert Existenzgründungen

„Wer wie das Handwerk ständig den Abbau von Regulierungen und Bürokratie verlangt, darf seinen eigenen Bereich nicht abschotten und vor jeder Veränderung schützen wollen. In anderen Berufen wie im Handel, Industrie und Dienstleistungsbereich gibt es keine Meisterbriefe und dennoch wird dort in guter Qualität ausgebildet. Der Wegfall des Meisters als Voraussetzung für die Ausübung des Bäckerhandwerkes kann demnach kein ausschlaggebendes Kriterium für die Ausbildungswilligkeit sein“, begegnet die Bundestagsabgeordnete der Kritik des Bäckergewerbes an der geplanten Möglichkeit, in Zukunft auch ohne einen Meisterbrief eine Bäckerei zu betreiben. „Ich glaube also nicht, dass die traditionell hohe Motivation des Handwerks, viele junge Menschen auszubilden, durch die Neuregelung beeinträchtigt wird. Das Eigeninteresse des Handwerks an qualifizierten Mitarbeitern sowie an der Ausbildung des eigenen Nachwuchses wird unvermindert bleiben“, begründet Frechen ihre Ansicht.
Der zentrale Ansatz der Neuregelung der Handwerksordnung ist, den Meisterbrief als Voraussetzung für die Ausübung vieler Handwerkberufe auf den unbedingt erforderlichen Bereich zu beschränken. Lediglich dort, wo durch unsachgemäße Ausübung des Handwerks Gefahren für Gesundheit oder das Leben Dritter bestehen, muss sichergestellt sein, dass das Handwerk nur von Personen mit entsprechenden Qualifikationsnachweisen ausgeübt wird. Vor allem sind dies in erster Linie Handwerke, die im Bereich des Bau- und Ausbaugewerbes, des Elektro- und Metallgewerbes sowie der Gesundheitsgewerbe tätig sind, insgesamt 29 Handwerksberufe. Aber auch hier soll es in Zukunft möglich sein, dass Gesellen mit 10-jähriger Berufserfahrung, davon mindestens 5 Jahre in herausgehobener, verantwortlicher oder leitender Stellung, ein solches Handwerk selbstständig ausüben dürfen, ohne eine Meisterprüfung abgeschlossen zu haben.
In allen anderen Handwerken wie eben auch dem Bäckerhandwerk soll der Meistertitel die Eigenschaft eines Qualitätssiegels erhalten und auf freiwilliger Basis erworben werden können. Einen Meisterbrief als Vorsaussetzung zur Ausübung dieser Handwerke wird nicht mehr notwendig sein. Die Bundestagsabgeordnete Gabriele Frechen erhofft sich von dieser Neuregelung eine Zunahme der im europäischen Durchschnitt niedrigen Selbständigenquote in Deutschland: „Die Zahl der bestandenen Meisterprüfungen nimmt seit Jahren ab, zuletzt in 2001 auf unter 30.000. Mit der Neuregelung der Handwerksordnung wollen wir vielen Gesellen Mut machen, den Weg in die Selbständigkeit zu gehen und damit auch neue Arbeitsplätze zu schaffen.“
Die geplante Neuregelung bringt auch einen wichtigen Vorteil für die Verbraucher mit sich. Frechen hierzu: „Durch diese neue Regelung bekommen Betriebe die Möglichkeit zu umfassenderen, branchenübergreifenden Leistungsangeboten. So können verschiedene Leistungen wie zum Beispiel Malerarbeiten und das Verlegen von Fliesen leichter von ein und demselben Handwerksbetrieb angeboten werden.“
Im Übrigen muss auch jetzt nicht mehr der Inhaber oder die Inhaberin eines Handwerksbetriebes die entsprechende Ausbildung haben. Zur Führung eines Betriebes reicht es zukünftig aus, wenn im Handwerksbetrieb jemand beschäftigt wird, der eine Gesellenprüfung oder einen Meisterbrief besitzt. Bisher war dies nur in Ausnahmefällen möglich.
Eine Beendigung der Meistervoraussetzung für viele Handwerke ist auch aus einem anderen Grund geboten: Durch die Liberalisierung innerhalb der EU wird eine Öffnung der Handwerksberufe unumgänglich. Nur noch Luxemburg kann ein der deutschen Handwerksordnung entsprechendes Meistersystem vorweisen. Durch die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU können schon jetzt Handwerker aus anderen EU-Staaten ohne Meisterbrief einige Arbeiten in Deutschland verrichten.

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