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Verbesserter Unfallschutz für Ehrenamtler

„Die Bundesregierung hat sich auf die Fahnen geschrieben, dass Ehrenamt zu stärken. Mit dem nun in den Bundestag eingebrachten Gesetz werden wir den Unfallschutz vieler ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger verbessern“, gibt die Bundestagsabgeordnete Gabriele Frechen bekannt. Ziel sei es, mehr ehrenamtlich Engagierte als bisher in den Schutz der Unfallversicherung einzubeziehen.
Mit dem Gesetz soll eine seit langem bekannte Lücke im Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger geschlossen werden. Bis zu zwei Millionen Ehrenamtliche zusätzlich kommen nach der Neuregelung in den Genuss eines Versicherungsschutzes, der bisher nur für ausgewählte ehrenamtliche Funktionsträger die Folgen von Unfällen im Rahmen ihres bürgerschaftlichen Engagements abfederte. Die vorliegende Gesetzesinitiative schafft die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auszudehnen – unter anderem auf die gewählten Funktionsträger in Sportvereinen, wie Vereinsvorstände oder Jugendwarte.
„Diese Neuregelung führt zu einer deutlichen Verbesserung der Absicherung für jene Mitbürgerinnen und Mitbürger, die unserer Gesellschaft durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit unverzichtbare Dienste erweisen“, so Frechen.
Konkret sieht der Gesetzesentwurf folgendes vor: Künftig sollen Bürgerinnen und Bürger versichert sein, die in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Zustimmung von Kommunen oder Kirchen tätig werden. Wer im Interesse einer Kommune ehrenamtlich tätig wird, ist künftig versichert. Ob er dies direkt für die Kommune tut oder mittelbar als Vereinsmitglied, spielt keine Rolle mehr. Das ist vor dem Hintergrund bedeutsam, dass viele Städte und Gemeinden verstärkt auf Bürgerbeteiligung zur Sicherung ihrer kommunalen Infrastruktur setzen.
Daneben sollen gemeinnützige Organisationen, etwa Sportvereine, ihren gewählten Ehrenamtsträgern auf freiwilliger Basis Unfallversicherungsschutz verschaffen können. Menschen, die sich in Ehrenämtern über das übliche Maß hinaus in ihren Vereinen engagieren, sollen Anspruch auf den Schutz der Solidargemeinschaft haben.
Schließlich soll der Schutz derjenigen verbessert werden, die schon bislang versichert sind, weil sie sich freiwillig in Rettungsorganisationen engagieren. Das betrifft zum Beispiel die freiwillige Feuerwehr, das Rote Kreuz oder die Lebensrettungsgesellschaft. Versicherten sollen künftig auch etwaige Sachschäden ersetzt werden. Das kann etwa das Handy sein, das bei der Rettung von Ertrinkenden im Wasser verloren geht.

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