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Diskussion über EU-Dienstleistungsrichtlinie angestoßen

„Wir müssen diese seltene Chance nutzen“, ist sich die Bundestagsabgeordnete Gabriele Frechen sicher und meint damit, rechtzeitig eine öffentliche Diskussion über die EU-Dienstleistungsrichtlinie anzustoßen. „Sonst beginnt die Diskussion über EU-Recht erst, wenn es schon längst beschlossene Sache ist wie jetzt beim Thema Feinstaub“, so die Abgeordnete. Der Entwurf der EU-Dienstleistungsrichtlinie werde derzeit noch von der EU-Kommission überarbeitet. Aber jetzt gelte es in der Öffentlichkeit die Chancen und Risiken der EU-Dienstleistungsrichtlinie abzuwägen.
Frechen hatte deshalb zum Thema „Chancen und Risiken der EU-Dienstleistungsrichtlinie“ in das Soziokulturelle Zentrum eingeladen. Rund 70 Gäste waren der Einladung gefolgt und hörten Kurt Bodewig zu, der als stellv. Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Angelegenheiten der Europäischen Union eine Einführung in das Thema gab. Die Europäische Kommission beabsichtigt, mit der Richtlinie über „Dienstleistungen im Binnenmarkt“ alle in der EU noch bestehenden Hindernisse im grenzüberschreitenden Dienstleitungsverkehr zu beseitigen. Das Herkunftslandprinzip war dabei Kern des Kommissionsvorschlags. Das bedeutet, dass zum Beispiel Ärzte, Friseure, Maurer und Architekten ihre Dienstleistungen überall in der EU anbieten können und dabei nur den Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes in Bezug auf die Ausübung, Qualität der Dienstleistungen, Werbung oder Vertragsgestaltung unterliegen.
Zusammen mit dem Vorsitzenden der DGB Region Köln Dr. Wolfgang Uellenberg-van Dawen und Dr. Dirk Ahrens-Salzsieder von den Stadtwerken in Hürth diskutierte das Publikum die Auswirkungen auf Arbeitnehmer und die Kommunen. Konkret bedeute dies an einem Beispiel: Ein Handwerker aus Litauen könnte seine Leistung in Deutschland nach den Bestimmungen seines Heimatlandes erbringen. Woher weiß man aber, wie die Bestimmungen in Litauen sind? Auch entstehe bei eventuellen Mängeln das Problem, dass man dann nur vor Gerichten in Litauen sein Recht einklagen könne.
Gabriele Frechen zieht das Fazit der Diskussion: „Die EU-Dienstleistungsrichtlinie darf auf keinen Fall zu Lohn-Dumping und schlechteren Arbeitsbedingungen führen oder die fundamentalen Rechte der Arbeitnehmer beeinträchtigen. Auch dürfen inländische Unternehmen gegenüber ausländischen Anbietern nicht benachteiligt werden, indem sie strengeren Auflagen ausgesetzt werden.“

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