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Muslimische Bestattungen in Frechen

Hans-Günter Eilenberger

Laut Artikel 4 des bundesdeutschen Grundgesetzes ist die Religionsfreiheit unverletzlich und die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. Nach Meinung der SPD Fraktion betrifft dies auch die religionsabhängigen Bestattungsriten, der in Frechen lebenden Bevölkerungsgruppen.
Aufgrund eines Antrags der Sozialdemokraten im Hauptausschuss der Stadt Frechen, der die Einführung von muslimischen Bestattungsriten auf Frechener Friedhöfen zum Inhalt hatte, wurden die verschiedenen Ansichten der Parteien sehr deutlich.
„Unserer Meinung nach gehört zur Integration nicht nur das Feiern von Festen und das Bauen von Moscheen und Synagogen, sondern auch, den hier lebenden Menschen die Möglichkeit zu geben, von ihren verstorbenen Angehörigen ihrer Religion entsprechend Abschied zu nehmen“, so Hans Günter Eilenberger, SPD Fraktionsvorsitzender. „Viele der Frechener Muslime wohnen schon seit Jahrzehnten hier und möchten auch hier bestattet werden.“
Zur Untermauerung seiner Aussage übergab Eilenberger im Hauptausschuss fast 300 Unterschriften von Mitgliedern der Türkisch-Islamischen Gemeinde zu Frechen an den Bürgermeister, die sich auch für die Möglichkeit einer muslimischen Bestattung aussprachen.
Sehr unangebracht empfand der SPD Fraktionsvorsitzende die Bemerkung der CDU, man könne in Frechen doch nicht für jeden eigene Bestattungsregeln aufstellen.
„Wir reden hier von einer großen Bevölkerungsgruppe, die schon lange hier lebt und arbeitet und genauso Steuern und Abgaben zahlt wie jeder Christ. Dann sollen sie auch gleiche Rechte haben!“
Zur weiteren Beratung wurde der Antrag in den Integrationsrat weitergeleitet.

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