Aktuelles

Resolution TTIP

An die
Vorsitzende des Rates der
Stadt Frechen
Frau Bürgermeisterin
Susanne Stupp

Rathaus

 

 

 

 

Frechen, den 30. August 2016/34

 

Antrag zur Sitzung des Rates am 27. September 2016
Resolution TTIP

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die SPD-Fraktion bittet, folgende Resolution auf die Tagesordnung der o.a. Ratssitzung zu setzen:

Der Rat der Stadt Frechen fordert
– die Kommission der Europäischen Union
– das Parlament der Europäischen Union
– die Bundesregierung
– die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

auf, sich im Zuge der Verhandlungen um das Transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) und des internationalen Dienstleistungsabkommens „Trade in Services Agreement“ (TISA) sowie beim bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) uneingeschränkt für die kommunale Selbstverwaltung, den Schutz und Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge und der kommunalen Kultur- und Bildungspolitik einzusetzen.

Der Rat fordert, dass

1. Die Verhandlungen mit größtmöglicher Transparenz und Öffentlichkeit zu führen sind,
2. die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge und der
kommunalen Infrastruktur – auch nicht durch die Verwendung sogenannter
Negativlisten – nicht eingeschränkt werden darf und Spielräume für eine
Auftragsvergabe nach sozialen, ökologischen oder regionalen Kriterien nicht
verschlechtert werden dürfen,

3. Umwelt- und Sozialstandards und die Möglichkeiten politischer Gestaltung nicht durch
Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren parallel zur bestehenden Gerichtsbarkeit
gefährdet werden dürfen.

Insbesondere wird die Bundesregierung aufgefordert, im Ministerrat der Europäischen Union im Bereich der Dienstleistungen aktiv für sogenannte Positivlisten einzutreten, die explizit nicht die kommunale Daseinsvorsorge sowie den Kultur-, Gesundheits-, und Bildungsbereich tangieren.

Die Anwendung von Negativlisten im bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) darf nicht gebilligt werden. Hier muss nachverhandelt werden.

Begründung:

1. Die bisherigen Verhandlungen wurden weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit
geführt und diese Intransparenz erhöht das Misstrauen in die Verhandlungsführung der
EU-Kommission und untergräbt die demokratischen Grundsätze.

2. Die geplanten Abkommen sind nach derzeitigem Kenntnisstand geeignet, die bisherige
Form kommunaler Daseinsvorsorge und das Subsidiaritätsprinzip zu gefährden und
können negative Auswirkungen für das kommunale Handeln haben. Etwa bei der
öffentlichen Auftragsvergabe, einschließlich der Delegation von Aufgaben an
kommunale Unternehmen, der Förderung und Unterstützung von Kultur und der
Erwachsenenbildung (z.B. über Volkshochschulen) wie auch bei der Tarifgestaltung und
den Arbeitsbedingungen für Beschäftigte der Stadt.

3. Die geplanten Abkommen dienen der Eröffnung von Marktzugängen im
Dienstleistungssektor, insbesondere auch der öffentlichen Dienstleistungen, und
gefährden die Organisationshoheit der Kommunen, darunter nicht liberalisierte
Bereiche, wie die kommunale Wasserver- und –entsorgung, die Bereiche Abfall und
ÖPNV, soziale Dienstleistungen einschließlich es Gesundheitsbereiches sowie die
öffentlichen Dienstleistungen im Kultur- und Bildungsbereich.

4. Durch die Verwendung von sogenannten Negativlisten wird die Rekommunalisierung
von Dienstleistungen deutlich erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Günter Eilenberger
Fraktionsvorsitzender

 

Kopien:
CDU-Fraktion, Herrn Fraktionsvorsitzenden Lindemann-Berk
FDP-Fraktion, Frau Fraktionsvorsitzender Kayser-Dobiey
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Fraktionsvorsitzende Erbacher
Linksfraktion, Herrn Fraktionsvorsitzenden Ulbricht
Fraktion Perspektive, Herrn Fraktionsvorsitzenden Zander

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