Aktuelles

Beihilfeaufwendungen für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Frechen

An die
Vorsitzende des Rates
der Stadt Frechen
Frau Susanne Stupp

Rathaus

Frechen, 12. September 2016/35

 

Tagesordnung der Sitzung des Rates am 25.10.2016

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

wir bitten Sie, folgenden Tagesordnungspunkt auf die Sitzung des Rates am 25.10.2016 zu setzen:

Möglichkeiten zur Deckelung des Finanzrisikos bezüglich der Beihilfeaufwendungen für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Frechen

Begründung:

Gemäß den Ausführungen des Prüfberichts „Vorbericht der Stadt Frechen im Jahr 2014“ der Gemeindeprüfungsanstalt NRW stellen „die Personalaufwendungen die zweitgrößte Belastung der Ergebnisrechnung“ (vgl. Seite 5 der Prüfberichts; Link: http://gpanrw.de/media/1445244896_stadt_frechen_gesamtbericht_2014.pdf) im Haushalt der Stadt Frechen dar.

Ferner wird im Prüfbericht angeraten, dass „der große Personalumfang und steigende Personalaufwendungen mehr in den Vordergrund der städtischen Konsolidierungsabsichten gerückt werden“ (vgl. Seite 11) müssen. Vor diesem Hintergrund erscheint auch die Prüfung des Finanzierungsrisikos bezüglich der Beihilfeaufwendungen für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Frechen angezeigt. Diese Aufwendungen werden bislang vollständig aus dem Haushalt finanziert und sind Ansatz 2016 mit 450.000 € veranschlagt sowie im Sachkonto „51419800 Beihilfen Versorgungsempfänger“ für das laufende Jahr mit 400.000 € kalkuliert.

Die den Beamten und deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen zustehenden Beihilfeansprüche sind insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zu betrachten und dahingehend zu prognostizieren, dass wohl auch der Aufwand für die Absicherung im Krankheitsfalle ansteigen wird. Insoweit erscheint die Deckelung des Finanzrisikos bezüglich der Beihilfeaufwendungen für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Frechen zumindest unter folgenden Optionen prüfenswert:

Interkommunale Zusammenarbeit:

Überlegenswert wäre die Einrichtung eines mit kreisangehörigen Kommunen

betriebenen Dienstleistungszentrums zur Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten.

Beispielhaft wird auf das Dienstleistungszentrum des Bundesverwaltungsamtes (Link: http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VII/020_Beihilfe/beihilfe_node.html) hingewiesen, das für verschiedenen Bundesbehörden die Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten erfolgreich übernommen hat. Der Bundesrechnungshof stellte in einem Gutachten (Bundestagsdrucksache 13/220 vom 18. Dezember 1998) im Übrigen fest, dass „große Beihilfestellen“ kostengünstiger arbeiten können unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. optimale EDV-Unterstützung, den Vergleich mit der privaten Wirtschaft nicht scheuen müssen. Insoweit sollte eine entsprechende interkommunale Kooperation in diesem Aufgabenbereich geprüft werden.

Beihilfeablöseversicherung

Eine weitere Option könnte auch der Abschluss einer Beihilfeversicherung sein, die eine belastbare und sichere jährliche Haushaltsplanung ermöglicht und das finanzielle Risiko für unvorhersehbare Kostensteigerungen ausschließt. Diese Rückdeckenversicherung kann einen zusätzlichen Dispositionsspielraum im Personalbereich schaffen sowie von Verwaltungsaufgaben entlasten. Darüber hinaus garantiert diese Verfahrensweise auch die datenschutzrechtliche Trennung der Beihilfebearbeitung von der Personalverwaltung.

Insoweit bitten wir die Verwaltung zu beauftragen, o.g. Optionen zur Deckelung des Finanzrisikos bezüglich der Beihilfeaufwendungen für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Frechen zu prüfen sowie ggf. einen Verfahrensvorschlag zu unterbreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Günter Eilenberger

Fraktionsvorsitzender

Kopien:

CDU-Fraktion, Herrn Fraktionsvorsitzenden Lindemann-Berk

FDP-Fraktion, Frau Fraktionsvorsitzender Kayser-Dobiey

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Fraktionsvorsitzende Erbacher

Linksfraktion, Herrn Fraktionsvorsitzenden Ulbricht

Fraktion Perspektive, Herrn Fraktionsvorsitzenden Zander

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