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Organisation des Busverkehrs im Rhein-Erft-Kreis ab 2019

Bürgermeisterin

Frau Susanne Stupp

Rathaus

 

Frechen, den 19.10.2017/49

 

Anfrage zur Sitzung des Stadtrates am 12.12.2017

Organisation des Busverkehrs im Rhein-Erft-Kreis ab 2019

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen schriftlich zu beantworten:

  1. Wie beurteilt die Verwaltung die Entscheidung des Rhein-Erft-Kreises, die REVG zu einer vollständigen Verkehrsgesellschaft umzubauen, vor dem Hintergrund des engen Zeitfensters?
  2. Drohen aus Sicht der Verwaltung Einschränkungen beim Busverkehr ab 2019?
  3. Wie beziffert die Verwaltung das finanzielle Risiko für die städtische Finanzplanung aufgrund dieser Entscheidung?
  4. Hat die Verwaltung bereits mit der Kreisverwaltung über den Vorgang gesprochen? Gibt es ein koordiniertes Vorgehen der kreisangehörigen Kommunen, um das Risiko für die Städte möglichst gering zu halten?
  5. Wie beurteilt die Verwaltung vor diesem Hintergrund die Option, die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV selbst zu übernehmen und, ggf. gemeinsam mit Nachbarstädten, ein eigenes Stadtbussystem nach dem Vorbild der Stadtbusstädte im Kreis aufzubauen? Welche Beschlüsse wären hierfür notwendig und wie könnte ein Zeitplan aussehen?

 

Begründung: Der Kreisausschuss hat am 28.09.2017 beschlossen, zur Organisation des Busverkehrs im Rhein-Erft-Kreis die REVG zu einer vollständigen Verkehrsgesellschaft umzubauen. Diese soll künftig mindestens 51% des Busverkehrs selbst erbringen. In der Vorlage der Kreisverwaltung ist hierzu ausgeführt, dass dafür Fahrzeuge beschafft und Personal eingestellt werden muss. Diese Maßnahme führe, so die Kreisverwaltung weiter, insbesondere in der Startphase zu erheblichen finanziellen Belastungen, die derzeit nicht seriös abgeschätzt werden können.

 

Einerseits erscheint uns fraglich, dass es dem Kreis gelingt, unter Beachtung aller vergaberechtlichen Fragen etc. die REVG innerhalb eines guten Jahres zu einer vollständigen Verkehrsgesellschaft umzubauen. Es drohen damit erhebliche Einschränkungen im Busverkehr ab Anfang 2019, sowohl hinsichtlich Umfang, als auch Servicequalität. Zudem stellt die Kreisumlage bereits jetzt eine große Belastung im städtischen Haushalt dar, die sich als Folge dieser Entscheidung noch weiter steigern dürfte. Hinzu kommen mögliche Steigerungen bei der differenzierten Kreisumlage.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans Günter Eilenberger

Fraktionsvorsitzender

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