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Sitzung des HPFA am 06.03.2018 TOP B6: Vertragsabwicklung Stadt Frechen/Stadtbetrieb Frechen GmbH Anträge/Vorschläge der SPD-Fraktion für Vertragsgespräche mit dem Stadtbetrieb (SBF)

Frau

Bürgermeisterin

Susanne Stupp

Vorsitzende des HPFA

Rathaus

 

 

 

Frechen, 02.03.2018/14

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des HPFA am 06.03.2018
TOP B6: Vertragsabwicklung Stadt Frechen/Stadtbetrieb Frechen GmbH
Anträge/Vorschläge der SPD-Fraktion für Vertragsgespräche mit dem Stadtbetrieb (SBF)

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die SPD-Fraktion hält grundsätzlich an dem bestehenden Vertragswerkt fest. Notwendig sind aber inhaltliche Anpassungen einzelner Leistungsprofile an heutige Anforderungen.

Solche inhaltlichen Änderungen/Ergänzungen einzelner Vertragsteile sind überall dort vorzunehmen, wo es um eine verbesserte Grünpflege und um mehr Sauberkeit in der Stadt geht.

Dazu bedarf es einer Anpassung bzw. Modifizierung von Vertragsinhalten, insbesondere in den Bereichen:

  • -Grünflächenpflege
  • -Stadtreinigung
  • -Müllentsorgung
  • -Beschwerde- Meldesystem

Inhaltliche Nachbesserungen der einzelnen Leistungsverträge sind ohne Ausschreibungen möglich in einem Umfang von bis zu 10 Prozent des Auftragsvolumens.

Da der SPD-Fraktion das Vertragswerk mit dem Stadtbetrieb nicht vorliegt, werden zunächst von der Fraktion gesehene Bedarfe benannt.

Die Form der Einbindung in das Vertragswerk mit dem Stadtbetrieb Frechen ist von der Verwaltung darzulegen.

 

Öffentliche Flächen und Grünanlagen

Öffentliche Grünanlagen und -flächen müssen häufiger gereinigt werden. Das Entfernen von Müll aus Grünanlagen ist in das LV mit aufzunehmen. Grünschnitt und Müllentfernung müssen zeitgleich erfolgen. Die Beseitigung wilder Müllkippen und das regelmäßige säubern stark vermüllter Stellen im Stadtgebiet darf nicht als Sonderbeauftragung abgewickelt werden. Hier muss eine Regelvereinbarung getroffen werden.

Der Bereich Grünpflege/Grünunterhaltung sollte in Gänze der in die Zuständigkeit des SBF übergeleitet werden.

 

Papierkörbe

Es müssen zusätzliche Leerungen an allen stark frequentierten Punkten im Stadtgebiet vereinbart werden, insbesondere auch an Bushaltestellen vor Schulen. Bei den Papierkörben in der Fußgängerzone sollte eine zusätzliche Wochenendreinigung vereinbart werden. Die Müllbehälter-Standorte sind zwingend nach dem Leeren auch im Bodenbereich zu reinigen.

 

Straßenreinigung

Für Straßen, bei denen bisher keine öffentliche Reinigung erfolgte, diese aber aufgrund einer besonderen Situation notwendig erscheint, müssen praktikable Regelungen gefunden werden (z.B. Bachem Schallmauer).

 

Glascontainer

Glascontainer im Stadtgebiet müssen mit Unterflurtechnik angelegt werden.

 

Sperrgutannahme

Die Sperrgutannahme bei dem Stadtbetrieb sollte kostenfrei erfolgen.

 

Müllhotline, Bürgerservice etc.

Es sollte geprüft werden, dass Management für Meldungen, Beratung, Beschwerden und Bürgerinformation, also für alle Fragen, die sich mit der Sauberkeit in der Stadt beschäftigen, zukünftig beim Stadtbetrieb anzusiedeln. Bürgeranliegen können dadurch direkter und kompetenter bearbeitet werden.

Oder es ist eine Zuständigkeit im Rathaus festzulegen.

 

Straßenbegleitgrün

Die überörtlichen Straßen (Kreis- und Landstraßen) im Stadtgebiet sollen hinsichtlich des Straßenbegleitgrüns einen Reinigungsstandard wie die städtischen Straßen erhalten. Die Reinigungsintervalle müssen angepasst werden.

Durch einen entsprechenden Beschluss durch HPFA/Rat soll die Bürgermeisterin den Auftrag erhalten, entsprechende Verhandlungen mit Kreis und Straßen NRW zu führen. Eine politische Initiative ist ergänzend in den Kreistag einzubringen.

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung ist im Rathaus und im Stadtbetrieb angesiedelt. Diese könnte aber auch komplett durch den SBF erfolgen. Es wird um Stellungnahme gebeten, unter anderem auch zu der Frage, ob eine Vertragsgestaltung außerhalb der 10 Prozent Klausel erfolgen kann.

 

Kanalangelegenheiten

Die Kanalangelegenheiten könnten ebenfalls komplett – bis auf Planungsarbeiten – durch den SBF durchgeführt werden. Es wird um Stellungnahme gebeten, auch zu der Frage, ob eine Vertragsgestaltung außerhalb der 10Prozent kann Klausel erfolgen.

 

Baumaßnahmen

Können aus dem Bereich der Baumaßnahmen Aufgaben an den Stadtbetrieb übertragen werden?

Es wird um Stellungnahme gebeten, unter anderem auch zu der Frage, ob eine Vertragsgestaltung außerhalb der 10 Prozent Klausel erfolgen kann.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Stefani Tiefenbach

stellvertretende Fraktionsvorsitzende

 

 

Kopien:

CDU-Fraktion, Frau Fraktionsvorsitzende Pallusek

FDP-Fraktion, Frau Fraktionsvorsitzender Kayser-Dobiey

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Fraktionsvorsitzende Erbacher

Linksfraktion, Herrn Fraktionsvorsitzenden Ulbricht

Fraktion Perspektive, Herrn Fraktionsvorsitzenden Zander

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