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Berücksichtigung des Gießwassers bei der Berechnung der Abwassergebühren für 2018

Frau Bürgermeisterin

Susanne Stupp

-Rathaus-

50226 Frechen

 

 

Frechen, 29.10.2018/71

 

Berücksichtigung des Gießwassers bei der Berechnung der Abwassergebühren für 2018

 

Sehr geehrter Frau Bürgermeisterin,

 

der Sommer 2018 war außergewöhnlich heiß, so dass viele Gartenbesitzer verstärkt Wasser aus dem Leitungsnetzt bezogen haben um den Garten zu bewässern. Hierfür fallen laut Satzung Abwassergebühren an, ob wohl dieses Wasser nicht in das Abwassernetzt gelangt ist. Bürgerinnen und Bürger haben sich an unser Fraktionsmitglied Carsten Peters gewandt, da mit erhöhten Abwassergebühren zu rechnen ist.

Die SPD Fraktion beantragt daher zu prüfen, ob es für das Jahr 2018 möglich ist, den Durchschnittswasserverbrauch der letzten Drei Jahre als Grundlage für die Abwassergebühr 2018 auf Schmutzwasser zu verwenden.

Begründung:

Es besteht kein Anspruch auf Berechnung von Abwassergebühren für Gießwasser seitens der Stadt Frechen. Die Abwassersatzung sieht daher eine Möglichkeit vor, eine zweite Wasseruhr zu installieren. Dies ist bei einer Wassermenge von 15qbm sinnvoll und wirtschaftlich wenn regelmäßig eine Gartenbewässerung stattfindet. Aufgrund des Ausnahmesommers 2018 wurde von vielen Gartenbesitzern vermehrt Wasser zur Bewässerung entnommen ohne dass eine Installation einer zweiten Wasseruhr erfolgt ist und es ist auch nicht zu erwarten, dass diese in den nächsten Jahren wirtschaftlich sinnvoll wäre.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Günter Eilenberger

Fraktionsvorsitzender

 

 

Kopie:

CDU-Fraktion, Frau Fraktionsvorsitzende Palussek

FDP-Fraktion, Frau Fraktionsvorsitzende Kayser-Dobiey

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Fraktionsvorsitzende Erbacher

Linksfraktion, Herrn Fraktionsvorsitzenden Ulbricht

Fraktion Perspektive, Herrn Fraktionsvorsitzenden Zander

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