Aktuelles

Antrag zur Kennzeichnung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem oberen Teil der Dr.-Schultz-Straße via Piktogramm

An den

Vorsitzenden des Ausschusses

für Bauen, Verkehr und Umwelt

Herrn Hartmut Roese

Johann Schmitz-Platz 1-3

50226 Frechen

Frechen, 18.06.2019/50

Sitzung des Ausschuss für Bauen, Verkehr und Umwelt am 4. Juli 2019
hier: Anfrage zur Kennzeichnung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem oberen Teil der Dr.-Schultz-Straße via Piktogramm

Sehr geehrter Herr Roese,

analog zu den Vorkommnissen Ende letzten Jahres im Bereich Kapellenstraße, erreichten unseren Fraktionskollegen Herrn Uwe Tietz nun Nachfragen aus der Bürgerschaft zur Kennzeichnung der Geschwindigkeitsbegrenzung – via Piktogramm – diesmal auf dem oberen Teil der Dr.-Schultz-Straße, kurz vor dem Neuen Weg – im Einzelnen:

  • Vom Neuen Weg aus kommend wird zu Beginn die Dr.-Schultz-Straße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (gem. Auszeichnung Verkehrsschild VZ 274-55) ausgewiesen.
  • Nach etwa 150m folgt ein Piktogramm mit Hinweis bzgl. einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 (km/h).
  • Unmittelbar nach dem Piktogramm schließt aber das Ortseingangsschild (Verkehrsschild VZ 310), das in der Regel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h impliziert.
  • Erst etwa 100 m nach dem Ortseingangsschild folgt die Ausweisung der 30er Zone gem. Verkehrszeichen 274.1-40.

Zur besseren Visualisierung ist entsprechendes Fotomaterial als Anlage beigefügt.

Auch vor dem Hintergrund, dass dort in unregelmäßigen Abständen Verkehrskontrollen stattfinden, bitten wir um Mitteilung, ob dieses Piktogramm regelkonform im Sinne der StVO aufgebracht ist.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Günter Eilenberger

Fraktionsvorsitzender

Anlage

 

Kopie:

CDU-Fraktion, Frau Fraktionsvorsitzenden Palussek

FDP-Fraktion, Herrn Fraktionsvorsitzenden von Rothkirch

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Fraktionsvorsitzende Erbacher

Linksfraktion, Herrn Fraktionsvorsitzenden Ulbricht

Fraktion Perspektive, Herrn Fraktionsvorsitzenden Zander

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