An den
Vorsitzenden des Ausschusses
für Bauen, Verkehr und Umwelt
Herrn Hartmut Roese
Johann Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Frechen, 18.06.2019/50
Sitzung des Ausschuss für Bauen, Verkehr und Umwelt am 4. Juli 2019
hier: Anfrage zur Kennzeichnung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem oberen Teil der Dr.-Schultz-Straße via Piktogramm
Sehr geehrter Herr Roese,
analog zu den Vorkommnissen Ende letzten Jahres im Bereich Kapellenstraße, erreichten unseren Fraktionskollegen Herrn Uwe Tietz nun Nachfragen aus der Bürgerschaft zur Kennzeichnung der Geschwindigkeitsbegrenzung – via Piktogramm – diesmal auf dem oberen Teil der Dr.-Schultz-Straße, kurz vor dem Neuen Weg – im Einzelnen:
- Vom Neuen Weg aus kommend wird zu Beginn die Dr.-Schultz-Straße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (gem. Auszeichnung Verkehrsschild VZ 274-55) ausgewiesen.
- Nach etwa 150m folgt ein Piktogramm mit Hinweis bzgl. einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 (km/h).
- Unmittelbar nach dem Piktogramm schließt aber das Ortseingangsschild (Verkehrsschild VZ 310), das in der Regel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h impliziert.
- Erst etwa 100 m nach dem Ortseingangsschild folgt die Ausweisung der 30er Zone gem. Verkehrszeichen 274.1-40.
Zur besseren Visualisierung ist entsprechendes Fotomaterial als Anlage beigefügt.
Auch vor dem Hintergrund, dass dort in unregelmäßigen Abständen Verkehrskontrollen stattfinden, bitten wir um Mitteilung, ob dieses Piktogramm regelkonform im Sinne der StVO aufgebracht ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Günter Eilenberger
Fraktionsvorsitzender
Anlage
Kopie:
CDU-Fraktion, Frau Fraktionsvorsitzenden Palussek
FDP-Fraktion, Herrn Fraktionsvorsitzenden von Rothkirch
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Fraktionsvorsitzende Erbacher
Linksfraktion, Herrn Fraktionsvorsitzenden Ulbricht
Fraktion Perspektive, Herrn Fraktionsvorsitzenden Zander